MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum)
Das Verbrauchsdatum und das MHD werden oft gleich bewertet. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln steht „zu verbrauchen bis...“, diese Angabe muss man wörtlich nehmen. Nach Ablauf dieses Datums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und gehört tatsächlich in den Abfall.
Bei dem MHD handelt es sich um eine Art Gütegarantie, nicht um ein „Verfallsdatum“.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), ist ein auf Fertigpackungen anzugebendes Datum, das angibt, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch zum verzehr geeignet. Lebensmittel über dem Mindesthaltbarkeitsdatum sind häufig noch gut verwendbar. Jedoch sollte man sich immer vor dem Verzehr von Lebensmitteln vergewissern, auch vor Ablauf des MHD, ob es nicht verdorben ist.
Informationen
Rechtliches
Übers Gummi Bären Land
Newsletter
Jetzt zum Newsletter Anmelden um keine Angebote & Neuigkeiten zu verpassen!