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Glutamat

Bekannt sind vor allem Salze der Glutaminsäure (=Glutamate) durch ihren Einsatz als Geschmacksverstärker in Lebensmitteln. Das einfache Natriumsalz wird Mononatriumglutamat (E621) genannt und ist einer der am meisten verwendeten Geschmacksverstärker. Ebenfalls zugelassen sind Monokaliumglutamat (E622), Calciumdiglutamat (E623), Monoammoniumglutamat (E624), Magnesiumdiglutamat (E625). Glutamate sind als Zusatzstoffe durch die Zusatzstoffzulassungsverordnung für die meisten Lebensmittel bis zu einer Höchstmenge von 10g/kg  zugelassen. Aber auch Lebensmittel mit der Aufschrift "ohne Geschmacksverstärker" können Glutamat enthalten. Zu achten ist hier auf die Inhaltsstoffe Hefeextrakt und Würze oder Tomatenmark, da diese natürlicherweise einen hohen Glutamatgehalt besitzen.