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Aspartam (E951)

Hierbei handelt es sich um einen Süßstoff, der die 220fache Süßkraft herkömmlichen Haushaltzuckers aufweist. Lebensmittel, welche diesen Stoff enthalten, müssen mit dem Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ gekennzeichnet werden. Dieser Hinweis ist für Personen wichtig, die unter der Krankheit «Phenylketonurie» (PKU) leiden; für Gesunde ist er nicht von Bedeutung. PKU ist eine vererbbare, angeborene Stoffwechselstörung, die bei etwa einem von 8000 Neugeborenen auftritt und bereits kurz nach der Geburt diagnostiziert wird. Aufgrund eines Enzymdefektes kann bei dieser Krankheit ein lebensnotwendiger Eiweißbaustein, die natürliche Aminosäure Phenylalanin, nicht wie erforderlich abgebaut werden. Phenylalanin und abnorme Abbauprodukte stauen sich bei dieser Krankheit im Körper und können das Gehirn schwer schädigen. Für alle anderen ist die Aufnahme von Aspartam vollkommen ungefährlich.